Stewards-Payrolling
Sie wollen Ihre Mitarbeitenden selbst suchen, möchten aber den administrativen Aufwand auslagern?
Der gesamte Administrationsaufwand, der Arbeitsvertrag,
die Lohnauszahlung & Lohnabrechnung sowie Versicherung und Sozialabgaben wird durch Stewards sichergestellt.
Stewards-Verleih
Wir haben das passende Personal für Sie
Gerne übernehmen wir die gesamte Personalrekrutierung für Sie.
Die Medienplanung bei Stelleninseraten. Wir evaluieren für Sie mögliche Kandidaten. Danach laden wir geeignete Jobsuchende zu einem vertiefenden Gespräch ein. Anschliessend erhalten Sie eine Auswahl der besten Kandidaten zur Prüfung. Wir übernehmen die komplette administrative Arbeit im Rahmen des Personalverleihs.
Firmen Vorteile
- Wir bieten für alle Bedürfnisse individuell zugeschnittene Lösungen
- Gewinnen Sie mit der Auslagerung Ihres Personalwesens an uns mehr Zeit für Ihre Kernaufgaben
- Wir beraten Sie gerne persönlich und geben Ihnen genauere Informationen zu den regionalen Tarifen und Bedingungen
- Nutzen Sie unsere Dienstleistung für eine effiziente, flexible und unkomplizierte Unterstützung Ihres Personalwesens
So einfach funktioniert es:
Kalkulieren sie Ihre Kosten
Nutzen Sie unseren Online-Rechner um Ihre Payroll-Kosten inklusive aller Versicherungen und Sozialabzüge zu berechnen.
Payroll
Senden Sie uns den CV des zukünftigen Mitarbeitenden zu.
2b
Personalverleih
Senden Sie uns den gewünschten Stellenbeschrieb, wir suchen nach dem qualifizierten Profil und senden Ihnen passende Dossiers.
Monatliche Abrechnung
Wir übernehmen die gesamte Personaladministration von der Erstellung des Arbeitsvertrages, die Anmeldung bei den Soazialversicherungen, dem BVG bis zum Versand des jährlichen Lohnausweises.
Anstellungskategorien
Lohnklasse gelernt
Als gelernt gelten Arbeitnehmende mit
einem eidgenössischen Fähigkeitsausweis
(EFZ) der Branche, einer abgeschlossenen,
mindestens dreijährigen beruflichen
Grundbildung, die für die auszuübende
Tätigkeit geeignet ist, oder einer Attest Lehre
(EBA) der Branche und mindestens drei
Jahren Berufspraxis in der auszuübenden
Tätigkeit.
Lohnklasse angelernt
Als angelernt gelten Arbeitnehmende mit
mindestens vier Jahren Berufspraxis in der
auszuübenden Tätigkeit, für die es eine
Berufsbildung gibt. Der Arbeitnehmende
muss dabei pro Kalenderjahr mindestens
1000 Arbeitsstunden absolviert haben.
Lohnklasse ungelernt
Als ungelernt gelten Arbeitnehmende die
keine Berufspraxis in der auszuübenden
Tätigkeit mitbringen und über keine
abgeschlossene Berufsbildung verfügen.